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BFH, 27.04.1983 - I R 268/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 11.07.1975 - III R 124/74
Vollmachtloser Vertreter - Prozeßkostenpflicht - Nierderlegung des Mandats - …
Auszug aus BFH, 27.04.1983 - I R 268/82
NVS: Liegt für ein Revisionsverfahren keine ordnungsgemäße Vollmacht vor, so ist das Rechtsmittel wegen Fehlens einer Prozeßhandlungsvoraussetzung unzulässig (vgl. BFH-Urteil vom 11.7.1975 III R 124/74; Literatur).3.
- FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2014 - 3 K 640/12
Unwirksamkeit einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilten …
Als Vertreter ohne Vertretungsmacht haben Sie die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. April 1983 I R 268/82, juris).Treten mehrere Rechtsanwälte wie A und B ohne Vollmacht als Prozessbevollmächtigte auf, so haben Sie die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen (BFH-Beschluss vom 27. April 1983 I R 268/82, juris).
Die Prozessbevollmächtigten und der Geschäftsführer haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen(vgl. BFH-Beschluss vom 27. April 1983 I R 268/82, juris).
- BFH, 09.06.1999 - I R 23/98
Ergänzung einer Vollmachtsurkunde; Fristsetzung zur Vollmachtsvorlage
Die Ergänzung einer Vollmachtsurkunde durch Beiheftung eines Schriftsatzes setzt ein in den notwendigen Angaben unvollständig ausgefülltes Vollmachtsformular voraus (ebenso Niedersächsisches FG, Urteil vom 29. April 1997 VI 13/96, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1445; vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 27. April 1983 I R 266/82, I R 267/82, I R 268/82, nicht veröffentlicht;… vom 28. September 1987 III B 100/86, BFH/NV 1988, 183).